Die Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit
Wer in Deutschland verbeamtet wird, hat grundsätzlich Anspruch auf ein Ruhegehalt, sobald die Dienstunfähigkeit eintritt. Doch dieses Ruhegehalt setzt voraus, dass mindestens fünf Jahre Dienstzeit erreicht wurden. Vorher kann der Dienstherr eine dienstunfähige Person schlicht entlassen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel schließt diese Lücke.
Was eine echte Dienstunfähigkeitsklausel auszeichnet
Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel erkennt die Entscheidung des Dienstherrn an. Wenn der Amtsarzt Dich für dienstunfähig erklärt, leistet der Versicherer ohne eigene Prüfung. Bei einer unechten Klausel behält sich der Versicherer eine zusätzliche BU-Prüfung vor.
Spezielle Tarife für Beamte und Anwärter
Mehrere Versicherer haben sich auf Beamte spezialisiert und bieten besonders günstige Tarife, weil das statistische Risiko für Beamte – insbesondere im Innendienst – geringer ist als für viele andere Berufsgruppen.
Beispielrechnungen nach Besoldung
Marktübliche Bandbreiten, Datenstand April 2026.
- Lehramtsreferendarin, 25, A 12 Z: Bruttobesoldung rund 1.500 Euro, kein Ruhegehaltsanspruch – versicherte BU-Rente in der Praxis häufig 1.500 Euro, Beitrag häufig zwischen 35 und 55 Euro.
- Polizeibeamter im mittleren Dienst, 28, A 9: nach Verbeamtung auf Lebenszeit häufig versicherte Rente 2.000 Euro, Beitrag rund 70 bis 100 Euro je nach Anbieter.
- Lehrerin Gymnasium, 35, A 13: häufig versicherte Rente 2.000 bis 2.500 Euro, Beitrag rund 80 bis 130 Euro.
- Verwaltungsbeamter im höheren Dienst, 42, A 14: häufig versicherte Rente 2.500 Euro plus Dynamik, Beitrag rund 110 bis 160 Euro.
Sonderfall Vollzugsdienst
Beamte im Vollzugs- oder Einsatzdienst (Polizei, Justizvollzug, Feuerwehr, Bundeswehr) tragen ein erhöhtes körperliches und psychisches Risiko. Eine besondere Variante ist die spezielle Dienstunfähigkeit für diese Berufsgruppen: Sie greift bereits dann, wenn die spezifische Vollzugstauglichkeit nicht mehr besteht.
Antrag und Gesundheitsprüfung im Beamtenstatus
Beamte und Anwärter durchlaufen vor jeder Verbeamtung eine amtsärztliche Untersuchung. Diese Befunde sind im späteren BU-Antrag relevant. Eine vollständige Aufbereitung dient der Vermeidung späterer Diskussionen im Leistungsfall.