Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?
Im Sinne der modernen Versicherungsbedingungen ist eine Person berufsunfähig, wenn sie ihren zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
Die Meldung an den Versicherer
Bei länger andauernder Erkrankung wird der Versicherer in der Praxis häufig bereits nach 6 bis 8 Wochen Krankschreibung informiert. Der Leistungsantrag umfasst typischerweise: Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung der letzten gesunden Berufstätigkeit, medizinischen Fragebogen, Schweigepflichtentbindungen und aktuelle Atteste.
Die Prüfung durch den Versicherer
Der Versicherer prüft Deinen Antrag in mehreren Schritten: medizinische Bewertung der Diagnosen, Vergleich mit dem versicherten Tätigkeitsprofil, prozentuale Einschätzung der Berufsunfähigkeit. Die Bearbeitungsdauer liegt im Schnitt bei 3 bis 6 Monaten.
Konkrete und abstrakte Verweisung
Bei der abstrakten Verweisung prüft der Versicherer, ob Du theoretisch in einem anderen Beruf arbeiten könntest. Moderne Tarife verzichten auf diese Prüfung. Bei der konkreten Verweisung prüft der Versicherer, ob Du tatsächlich bereits in einem anderen Beruf arbeitest.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Eine Ablehnung ist nicht endgültig. Versicherte haben das Recht auf vollständige Akteneinsicht und können binnen Frist Widerspruch einlegen. Bei dauerhafter Ablehnung ist der Weg zum Versicherungsberater oder Fachanwalt für Versicherungsrecht der übliche nächste Schritt.
Was Du selbst tun kannst
Frühzeitig melden, sorgfältige Dokumentation aller Symptome, Behandlungen und Arbeitsversuche, ehrliche Kommunikation mit allen behandelnden Ärzten und – im Zweifel – professionelle Begleitung durch einen Versicherungsberater oder Fachanwalt.