Zillmerung

Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten Vertragsjahren.

Die Zillmerung ist ein versicherungsmathematisches Verfahren, mit dem die Abschluss- und Vertriebskosten einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in den ersten Vertragsjahren mit den eingehenden Beiträgen verrechnet werden. Benannt ist es nach dem Mathematiker August Zillmer, der das Verfahren im 19. Jahrhundert entwickelte.

In der Praxis bedeutet das: Ein erheblicher Teil der ersten Beiträge fließt nicht in den Versicherungsschutz oder die Sparbildung, sondern dient der Tilgung der einmaligen Vertriebskosten (Provisionen für Makler oder Vertreter). Erst nach mehreren Jahren beginnt das angesparte Vertragsguthaben spürbar zu wachsen. Bei reinen Risikoversicherungen wie der klassischen BU spielt die Zillmerung keine große Rolle, da hier kein Vermögen aufgebaut wird.

Kritisch wird die Zillmerung bei kombinierten Lebens- oder Renten-/BU-Verträgen: Wer den Vertrag in den ersten Jahren kündigt, erhält einen sehr niedrigen oder gar keinen Rückkaufswert. Auch deshalb empfehlen Verbraucherschützer, BU-Versicherungen als reine Risikoabsicherung abzuschließen und Sparen davon zu trennen. So bleiben Flexibilität und Transparenz erhalten.

In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.

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