Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet man zwischen zwei Formen der Dynamik: der Beitragsdynamik (auch planmäßige Erhöhung genannt) und der Leistungsdynamik (auch garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall).
Die Beitragsdynamik greift, solange man gesund ist und Beiträge zahlt. Sie bewirkt, dass sich der Beitrag und die versicherte BU-Rente jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 3 bis 5 Prozent) erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Dies ist entscheidend, um den Wert der Absicherung über Jahrzehnte hinweg gegen die Inflation zu schützen. Wenn man die Dynamik in einem Jahr nicht wünscht, kann man ihr widersprechen (oftmals beliebig oft, manchmal darf man aber nicht mehrmals hintereinander widersprechen, ohne das Recht auf künftige Dynamiken zu verlieren).
Die Leistungsdynamik (Rentensteigerung im Leistungsfall) greift hingegen erst, wenn man berufsunfähig ist und die Rente bereits bezieht. Sie sorgt dafür, dass sich die ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente jährlich um einen festen Prozentsatz (z.B. 1 bis 3 Prozent) erhöht. Da man im Zustand der Berufsunfähigkeit weiterhin von der Inflation betroffen ist, aber das Einkommen stagniert, ist diese Leistungsdynamik besonders bei jungen Versicherten enorm wichtig, um die Kaufkraft der Rente über viele Jahre hinweg zu erhalten.