Die Karenzzeit ist ein vertraglich festgelegter Zeitraum zwischen dem formellen Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem tatsächlichen Beginn der Rentenzahlungen durch die Versicherung.
Wenn beispielsweise eine Karenzzeit von sechs Monaten vereinbart ist und jemand im Januar berufsunfähig wird, beginnt die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente erst im Juli. Für die ersten sechs Monate gibt es kein Geld von der BU-Versicherung. Der Hauptgrund für die Vereinbarung einer Karenzzeit ist die Senkung der Versicherungsbeiträge. Je länger die Karenzzeit, desto geringer ist das finanzielle Risiko für den Versicherer und desto billiger wird der monatliche Beitrag für den Kunden.
Allerdings muss dieser Zeitraum zwingend durch eigene finanzielle Rücklagen oder andere Lohnersatzleistungen (wie das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung, welches in der Regel 78 Wochen lang gezahlt wird) überbrückt werden können. Für Angestellte, die Anspruch auf Krankengeld haben, kann eine Karenzzeit von bis zu sechs Monaten eine sinnvolle Option sein, um Prämien zu sparen. Selbstständige oder Freiberufler, die oft keinen Anspruch auf ein so langes Krankengeld haben, sollten bei der Vereinbarung einer Karenzzeit sehr vorsichtig sein und prüfen, ob sie die Zeit ohne Einkommen tatsächlich finanziell durchstehen können.