Zahlungsverzug entsteht, wenn der Versicherungsnehmer einen fälligen Beitrag nicht rechtzeitig entrichtet. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die rechtlichen Folgen dramatisch: Bei Nichtzahlung des Erstbeitrags kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern. Bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen muss der Versicherer den Versicherungsnehmer schriftlich mahnen und eine Zahlungsfrist setzen.
Wird auch nach der Mahnung nicht gezahlt, kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder seine Leistungspflicht aussetzen. Tritt ein Versicherungsfall während der Verzugszeit ein, kann der Anspruch auf Leistung entfallen. Dies kann existenzbedrohend sein, wenn die BU gerade in dieser Zeit eintritt.
Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollte unbedingt vor dem Verzug aktiv werden: Stundung beantragen, Beitragsfreistellung prüfen, Reduzierung der Versicherungssumme vereinbaren oder den Zahlungsmodus ändern (z.B. von monatlich auf jährlich, was meist günstiger ist). Eine offene Kommunikation mit dem Versicherer ist immer besser als Schweigen. Im Zweifelsfall hilft ein erfahrener Versicherungsmakler, eine geeignete Lösung zu finden und den Schutz zu erhalten.