Die Wiederinkraftsetzung (auch Reaktivierung genannt) ist die erneute Aktivierung eines zuvor beitragsfrei gestellten oder gekündigten Versicherungsvertrags. In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann sie eine wertvolle Möglichkeit sein, einen einmal pausierten Schutz wieder voll wirksam zu machen, ohne einen kompletten Neuabschluss durchführen zu müssen.
Für die Wiederinkraftsetzung gibt es meist Fristen: Innerhalb der ersten Monate (oft 6 oder 12) nach Beitragsfreistellung ist eine Reaktivierung in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung möglich. Nach Ablauf dieser Frist verlangen viele Versicherer eine erneute Risikobeurteilung, was bei zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankungen zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung führen kann.
Die Wiederinkraftsetzung ist nicht in allen Tarifen vorgesehen und unterscheidet sich erheblich in den Bedingungen. Bei Vertragsabschluss sollte explizit darauf geachtet werden, dass eine kulante Wiederinkraftsetzungsklausel vereinbart ist. Dies ist insbesondere für Personen sinnvoll, deren finanzielle Situation Schwankungen unterliegen könnte (z.B. Selbstständige, junge Familien, Studenten in der Berufseinstiegsphase).
In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.