Wiedereingliederung

Stufenweise Rückkehr in den Beruf nach längerer Krankheit.

Die Wiedereingliederung (auch Hamburger Modell genannt) ist eine stufenweise Rückkehr in den Beruf nach längerer Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Sie ist im Sozialgesetzbuch geregelt (§ 74 SGB V) und ermöglicht es dem Arbeitnehmer, schrittweise wieder in seine alte Tätigkeit hineinzuwachsen, ohne sofort die volle Belastung tragen zu müssen.

Typischer Ablauf: Der Arbeitnehmer beginnt mit reduzierten Arbeitszeiten (z.B. 2 Stunden täglich) und steigert diese über mehrere Wochen bis zur vollen Stundenzahl. Während der Wiedereingliederung bleibt die Arbeitsunfähigkeit formal bestehen, der Arbeitnehmer erhält weiter Krankengeld oder Übergangsgeld. Der Plan wird in Abstimmung zwischen Arzt, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Krankenkasse erstellt.

Für die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Wiedereingliederung relevant sein: Wenn sie erfolgreich verläuft und der Versicherte wieder zu mehr als 50 Prozent berufsfähig ist, könnte die BU-Leistung im Rahmen einer Nachprüfung enden. Andererseits ist die Bereitschaft zur Wiedereingliederung oft Teil der Mitwirkungspflicht. Versicherte sollten den Verlauf gut dokumentieren und im Zweifel rechtlichen Rat einholen, da bei Konflikten zwischen Wiedereingliederung und BU-Bezug komplexe Abwägungen anstehen.

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