Widerrufsrecht

Recht des Versicherungsnehmers, den neu abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 30 Tagen zu widerrufen.

Das Widerrufsrecht gibt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einen neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen (§ 8 VVG). Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage. Sie beginnt mit Erhalt des Versicherungsscheins, der Vertragsbestimmungen, der Verbraucherinformationen und einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.

Der Widerruf muss in Textform erklärt werden, etwa per Brief, Fax oder E-Mail an den Versicherer. Die Erklärung muss den Vertrag eindeutig identifizieren, ein Grund ist nicht erforderlich. Bei rechtzeitigem Widerruf wird der Vertrag aufgelöst, bereits gezahlte Beiträge werden zurückerstattet (abzüglich des Beitrags für den Zeitraum, in dem bereits Versicherungsschutz bestand).

Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, kann der Widerruf zeitlich unbegrenzt erklärt werden – das sogenannte ewige Widerrufsrecht. Diese Möglichkeit kann bei alten Verträgen relevant sein und sollte ggf. anwaltlich geprüft werden. Vor einem Widerruf sollte sorgfältig abgewogen werden, ob der gewünschte alternative Schutz tatsächlich besser ist und insbesondere zu welchen Konditionen ein neuer Vertrag möglich wäre.

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