Wegeunfall

Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der sich auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (oder umgekehrt) ereignet. Er wird in der gesetzlichen Unfallversicherung dem Arbeitsunfall gleichgestellt und somit von der Berufsgenossenschaft abgedeckt. Dies gilt auch für Wege im Zusammenhang mit der Arbeit, z.B. zum Kindergarten zum Bringen oder Abholen der Kinder.

Der Schutz greift, solange der Weg in einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Umwege, die etwa durch private Erledigungen entstehen, sind nicht versichert. Wird der Weg unterbrochen oder verlängert, kann der Versicherungsschutz entfallen. Maßgeblich ist immer die konkrete Einzelfallbetrachtung.

Für die private Berufsunfähigkeitsversicherung sind Wegeunfälle wie alle anderen Unfälle: Wenn sie zu einer Berufsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen führen, leistet der Versicherer. Eine Doppelleistung mit der Berufsgenossenschaft ist möglich. Bei einem Wegeunfall sollte unverzüglich der Arbeitgeber und ggf. die Polizei informiert werden, um die Anerkennung als versichertes Ereignis zu sichern. Ärztliche Atteste und Unfallzeugen sind wichtige Beweismittel für spätere Leistungsanträge.

Verwandte Begriffe