Wartezeit (in der BU)

Spezielle Frist nach Vertragsabschluss, in der bestimmte Leistungen noch nicht abgerufen werden können.

Wartezeiten sind in modernen privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen weitgehend unüblich. Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit dem im Versicherungsschein vereinbarten Datum (technischer Versicherungsbeginn), sofern der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wurde. Eine eigene Wartezeit, in der noch keine BU-Leistung beansprucht werden könnte, gibt es daher meist nicht.

Anders ist es in der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente: Hier gilt die fünfjährige Wartezeit (§ 50 SGB VI). Wer noch keine fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, auch wenn er gesundheitlich nicht mehr arbeiten kann. Ausnahmen gelten bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wehr- bzw. Zivildienstschäden.

Die staatliche Wartezeit ist ein wichtiger Grund, warum eine private BU-Versicherung gerade für Berufsanfänger so essentiell ist: In den ersten Berufsjahren besteht oft noch kein gesetzlicher Schutz. Bei Vertragsabschluss einer privaten BU sollte explizit darauf geachtet werden, dass keine versteckten Wartezeiten oder Aufschubzeiten vereinbart sind, die die Schutzwirkung verzögern.

In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.

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