Die Wartezeit ist eine vertragliche Vereinbarung, die festlegt, dass der Versicherer für eine bestimmte Zeit nach Vertragsabschluss noch nicht für bestimmte Leistungen einstehen muss. In der modernen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind Wartezeiten heute weitgehend unüblich – der Versicherungsschutz beginnt direkt mit dem Tag der Annahme des Antrags und der Beitragszahlung.
In der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente hingegen gilt die fünfjährige Wartezeit: Erst wer fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, hat überhaupt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese Zeit kann durch Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten oder andere anrechenbare Zeiten erfüllt werden.
Einige BU-Anbieter setzen für bestimmte Risikoerweiterungen, beispielsweise nachträglich eingeschlossene Optionen, dennoch Wartezeiten an. Auch für Selbstständige in den ersten Monaten ihres Geschäftsbetriebs sind in Spezialtarifen kürzere Wartezeiten möglich. Beim Tarifvergleich sollte man explizit darauf achten, dass keine Wartezeiten vereinbart sind, die die Schutzwirkung im Ernstfall einschränken.
Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.