VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

Bundesgesetz, das die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer regelt.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist das zentrale deutsche Bundesgesetz, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern regelt. Es trat in seiner aktuellen Fassung am 1. Januar 2008 in Kraft und gilt für alle privaten Versicherungsverträge, einschließlich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) durch versicherungsspezifische Regelungen.

Wichtige Vorschriften des VVG für die BU sind unter anderem § 19 (vorvertragliche Anzeigepflicht), §§ 28, 31 (Obliegenheiten), § 28 Abs. 4 (Belehrung über die Folgen einer Obliegenheitsverletzung), §§ 169 ff. (Lebensversicherung allgemein) sowie §§ 172 ff. (Berufsunfähigkeitsversicherung). § 172 VVG enthält die gesetzliche Definition der Berufsunfähigkeit als zumindest sechsmonatige Unfähigkeit, dem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nachzugehen.

Das VVG schützt den Versicherungsnehmer durch zahlreiche zwingende Vorschriften, von denen nicht zu seinem Nachteil abgewichen werden darf. Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer werden vor Zivilgerichten anhand der Vorschriften des VVG entschieden, ergänzt durch die individuellen Vertragsbedingungen (AVB).

Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.

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