Die Vertragslaufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem im Vertrag vereinbarten Endalter, in dem der Versicherungsschutz besteht. Sie kann je nach Eintrittsalter und gewähltem Endalter zwischen wenigen Jahren (z.B. bei spätem Einstieg) und über 50 Jahren (bei Schüler-BU) liegen.
Das Endalter sollte sich am geplanten Berufsende orientieren – meist 65 oder 67 Jahre, entsprechend dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Eine Verkürzung der Laufzeit (z.B. Endalter 60) reduziert die Beiträge, lässt aber gerade die statistisch gefährlichsten letzten Berufsjahre ungesichert. Eine Verlängerung über 67 hinaus ist meist nicht möglich oder mit hohen Beiträgen verbunden.
Für die Beitragsberechnung ist die Vertragslaufzeit ein zentraler Faktor: Bei längerer Laufzeit verteilt sich das Risiko auf mehr Jahre, was im Zusammenspiel mit dem niedrigen Eintrittsalter zu günstigen Beiträgen führt. Wer früh abschließt und lange Laufzeit wählt, profitiert doppelt von günstigen Konditionen. Beim Vertragsabschluss sollte die Laufzeit der individuellen Lebensplanung angepasst werden, da spätere Verlängerungen meist nicht möglich sind.