Der Versicherungsnehmer (kurz: VN) ist die natürliche oder juristische Person, die den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer abschließt. Er ist Vertragspartner des Versicherers und trägt die Pflicht zur Beitragszahlung. Außerdem stehen ihm bestimmte Rechte zu, etwa das Recht zur Kündigung, zur Vertragsänderung oder zur Bestimmung der bezugsberechtigten Person.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherungsnehmer in den meisten Fällen identisch mit der versicherten Person. Es ist aber auch möglich, dass z.B. ein Elternteil eine BU für sein Kind abschließt – dann ist das Elternteil Versicherungsnehmer und das Kind versicherte Person.
Wichtig sind die Pflichten des Versicherungsnehmers: rechtzeitige Beitragszahlung, Mitteilung von Änderungen (z.B. Adresse, Bankverbindung), wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen, Mitwirkung im Leistungsfall. Bei Verstößen gegen vertragliche Pflichten kann der Versicherer den Versicherungsschutz reduzieren oder entziehen. Auch bei Trennung oder Scheidung kann der Versicherungsnehmer Einfluss auf den Vertrag nehmen, was zu beachten ist.
In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.