Versicherungsmakler

Unabhängiger Vermittler, der im Interesse des Kunden viele Versicherer vergleicht.

Ein Versicherungsmakler ist ein gewerblicher Vermittler von Versicherungsverträgen, der rechtlich auf Seiten des Kunden steht (§ 59 Abs. 3 VVG). Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, der einem oder wenigen Versicherern verpflichtet ist, hat der Makler Zugriff auf eine breite Palette von Anbietern und kann objektiv den passenden Tarif auswählen. Er ist gesetzlich zur bestmöglichen Beratung des Kunden verpflichtet.

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Beratung durch einen unabhängigen Makler besonders wertvoll. Er kennt die Bedingungswerke verschiedener Anbieter im Detail, kann Risikovoranfragen für Kunden mit Vorerkrankungen koordinieren und unterstützt im Leistungsfall bei der Antragstellung. Für seine Leistung erhält er eine Provision (Courtage), die im Beitrag enthalten ist.

Wichtig bei der Auswahl: Erfahrung speziell im Bereich BU, transparente Beratungsdokumentation, Mitgliedschaft in Berufsverbänden (z.B. BVK, AfW), Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ zur Provisionsberatung gibt es Honorarberater, die gegen festes Honorar arbeiten und provisionsfreie Tarife vermitteln. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, die je nach individueller Situation abzuwägen sind.

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