Die versicherte Person ist jene Person, deren Berufsunfähigkeit durch den Vertrag abgedeckt ist. Sie muss nicht zwangsläufig identisch mit dem Versicherungsnehmer sein. Beispielsweise kann ein Elternteil eine BU-Versicherung für sein minderjähriges Kind abschließen oder ein Unternehmen für seine Geschäftsführer (sogenannte Schlüsselpersonenversicherung).
Für die versicherte Person gelten die Gesundheitsfragen, ihre berufliche Tätigkeit ist Gegenstand der Risikoprüfung, und im Leistungsfall wird ihre Berufsfähigkeit beurteilt. Sie hat zudem bestimmte Mitwirkungspflichten im Schadensfall: Sie muss medizinische Auskünfte erteilen, ärztliche Untersuchungen ermöglichen und an der Schadensregulierung mitwirken.
Auszahlungsempfänger der BU-Rente ist in der Regel der Versicherungsnehmer; ist dieser nicht identisch mit der versicherten Person, kann eine andere Bezugsberechtigung vereinbart werden. Bei Tod der versicherten Person endet der Vertrag, da das versicherte Risiko entfallen ist – Hinterbliebene haben keinen Anspruch auf weitere Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde (z.B. in einer kombinierten BU/RLV).
Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.