Die Veränderungsmeldung ist die Pflicht des Versicherungsnehmers, wesentliche Änderungen seiner Lebensumstände während der laufenden Vertragslaufzeit dem Versicherer mitzuteilen. Sie ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und dient dazu, dass der Versicherer sein Risiko korrekt einschätzen kann.
Meldepflichtig sind typischerweise: Wohnortwechsel (insbesondere bei Auswanderung), Wechsel des Berufs (vor allem bei Wechsel in eine risikoreichere Tätigkeit), Aufnahme bestimmter Risikohobbys (z.B. Tauchen, Bergsteigen), längere Auslandsaufenthalte, ggf. Bankverbindungswechsel. In manchen Tarifen sind auch wesentliche Verbesserungen oder Verschlechterungen des Gesundheitszustands meldepflichtig.
Wird eine Veränderungsmeldung unterlassen und tritt darauf basierend ein Versicherungsfall ein, kann dies als Verletzung der Mitwirkungspflicht gewertet werden – mit Folgen wie Leistungskürzung oder im Extremfall vollständigem Leistungsverlust. Versicherte sollten sich bei jeder wesentlichen Veränderung informieren, ob eine Meldung erforderlich ist. Im Zweifel ist es immer sicherer, dem Versicherer die Information mitzuteilen. Erfahrene Versicherungsmakler unterstützen bei der laufenden Vertragsverwaltung und erinnern an Meldepflichten.
Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.