Umwandlungsoption in eine Rente

Recht, bei Vertragsende eine Altersrente aus dem Vertrag zu beziehen.

Die Umwandlungsoption in eine Rente ist eine in manchen kombinierten Berufsunfähigkeits- und Rentenverträgen enthaltene Möglichkeit, am Ende der Vertragslaufzeit (Endalter) das angesparte Vertragsguthaben als lebenslange Altersrente zu beziehen, statt eine einmalige Auszahlung zu wählen. In der reinen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) gibt es diese Option nicht, da kein Kapital angespart wird.

Die Umwandlungsoption kommt vor allem bei BU als Bestandteil einer Renten- oder Lebensversicherung vor. Mit Erreichen des Endalters wird der angesparte Wert in eine garantierte monatliche Altersrente umgerechnet, die ein Leben lang gezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Rentenfaktoren und der zum Zeitpunkt der Umwandlung geltenden Versicherungsmathematik.

Die Umwandlungsoption bietet Sicherheit gegen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko: Auch wenn der Versicherte sehr alt wird, ist das Einkommen gesichert. Allerdings sind die Rentenfaktoren oft konservativ kalkuliert, was zu vergleichsweise niedrigen Renten führen kann. Eine Alternative ist die Auszahlung des Kapitals und eigenständige Anlage – mit höheren Renditechancen, aber auch höherem Risiko. Die Wahl sollte gemeinsam mit einem unabhängigen Berater getroffen werden.

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