Überschussbeteiligung

Beteiligung des Versicherten an den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen.

Die Überschussbeteiligung ist die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen. Sie ergibt sich aus dem Unterschied zwischen den vorsichtig kalkulierten Beiträgen und den tatsächlichen Kosten und Schäden. Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Überschussbeteiligung üblicherweise zur Reduzierung des effektiv zu zahlenden Beitrags genutzt: Der ausgewiesene Tarifbeitrag wird durch die laufende Überschussbeteiligung gemindert, sodass der Versicherte tatsächlich einen geringeren Zahlbeitrag entrichtet.

Wichtig zu verstehen: Die Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht garantiert. Sie hängt von der wirtschaftlichen Lage des Versicherers, der Schadensentwicklung und der Kapitalmarktsituation ab. Sinkt die Überschussbeteiligung, kann der Zahlbeitrag im Lauf der Zeit ansteigen – im Extremfall bis zur Höhe des Bruttobeitrags.

Verbraucherschützer empfehlen, beim Tarifvergleich nicht nur den niedrigen Zahlbeitrag, sondern auch den Bruttobeitrag im Blick zu behalten. Solide Versicherer mit konservativer Kalkulation können langfristig stabilere Überschussbeteiligungen anbieten als Anbieter mit aggressiver Lockangebotspolitik.

Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.

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