Übergewicht und BMI

Körpergewicht beeinflusst die Risikoeinstufung in der BU-Versicherung.

Übergewicht und insbesondere Adipositas (starkes Übergewicht) sind bedeutsame Risikofaktoren in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Versicherer beurteilen das Körpergewicht meist anhand des Body-Mass-Index (BMI = Gewicht in kg / Größe in m²). Ein BMI bis 25 gilt als normal, ab 30 spricht man von Adipositas Grad 1, ab 35 von Grad 2 und ab 40 von Grad 3 (morbide Adipositas).

Die Risikoeinstufung beginnt typischerweise ab einem BMI von 28 bis 30. Versicherer reagieren mit Risikozuschlägen oder im Extremfall mit Ablehnung, da Adipositas das Risiko für viele Folgeerkrankungen (Diabetes, Bluthochdruck, Herzinfarkt, Gelenkerkrankungen, psychische Belastung) deutlich erhöht. Die Bewertungspolitik unterscheidet sich erheblich zwischen den Anbietern.

Für Antragsteller mit erhöhtem BMI ist eine anonyme Risikovoranfrage besonders wertvoll, da manche Versicherer großzügiger bewerten als andere. Eine nachhaltige Gewichtsreduktion kann die Konditionen verbessern. Wichtig: Im Antrag müssen Größe und Gewicht wahrheitsgemäß angegeben werden – ein Rechenfehler oder eine geschönte Angabe kann später zu einer Anzeigepflichtverletzung führen und den gesamten Versicherungsschutz gefährden.

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