Die Teilzeitklausel ist eine besondere Regelung in modernen Berufsunfähigkeitsversicherungen, die festlegt, wie die Berufsunfähigkeit bei Teilzeitbeschäftigten berechnet wird. Da die 50-Prozent-Schwelle der Berufsunfähigkeit auf den zuletzt ausgeübten Beruf bezogen wird, kann sich die Frage stellen, ob bei reduzierter Arbeitszeit andere Maßstäbe gelten als bei Vollzeit.
Gute Tarife regeln: Auch bei Teilzeitbeschäftigung wird die Berufsunfähigkeit am zuletzt ausgeübten Beruf gemessen, nicht an einer hypothetischen Vollzeittätigkeit. Wer 20 Stunden die Woche als Buchhalter arbeitet und nur noch 8 Stunden leisten kann, ist berufsunfähig, da er den Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann. Ohne Teilzeitklausel könnte der Versicherer auf eine theoretische Vollzeittätigkeit verweisen.
Die Teilzeitklausel ist besonders relevant für Personen, die aufgrund familiärer Umstände (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) Teilzeit arbeiten – ein Großteil dieser Personen sind Frauen. Beim Tarifvergleich sollte die Teilzeitklausel explizit geprüft werden, da sie für Teilzeitbeschäftigte den Unterschied zwischen Leistung und Ablehnung im Schadensfall ausmachen kann. Ein erfahrener Versicherungsmakler kann auf solche Klauseln gezielt achten.