Stornoabzug

Abzug, den der Versicherer bei vorzeitiger Kündigung vom Rückkaufswert vornehmen darf.

Der Stornoabzug ist ein Abzug vom Rückkaufswert eines kapitalbildenden Versicherungsvertrags, den der Versicherer bei einer vorzeitigen Kündigung vornehmen darf. Er soll die mit der Vertragsbeendigung verbundenen Verwaltungskosten und Risikoausgleichseffekte für das verbleibende Versichertenkollektiv kompensieren. In Deutschland ist die Erhebung von Stornoabzügen rechtlich umstritten und in der Höhe durch die Rechtsprechung begrenzt.

Der Stornoabzug betrifft vor allem Lebens- und Rentenversicherungen mit eingebundener Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. In reinen Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Sparkomponente fällt er nicht an, da hier ohnehin kein Kapital aufgebaut wird. Bei kapitalbildenden Verträgen kann der Stornoabzug die ohnehin geringen Rückkaufswerte in den ersten Jahren weiter mindern.

Verbraucherzentralen kritisieren den Stornoabzug, da er die Flexibilität des Versicherten einschränkt und die Wirtschaftlichkeit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung erheblich verschlechtert. Vor einer Kündigung sollten Versicherte daher prüfen, ob Alternativen wie eine Beitragsfreistellung oder eine Reduzierung der Versicherungssumme die Lage verbessern können.

In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.

Verwandte Begriffe