Die Soldatendienstunfähigkeit ist eine eigene Form der Dienstunfähigkeit für Soldaten der Bundeswehr. Soldaten unterliegen besonders strengen Tauglichkeitskriterien (Wehrdienstfähigkeit), die regelmäßig überprüft werden. Bereits Erkrankungen oder Verletzungen, die im zivilen Berufsleben zumeist hinnehmbar wären, können bei Soldaten zur Ausmusterung oder vorzeitigen Entlassung führen.
Für Soldaten – insbesondere Berufssoldaten und Zeitsoldaten – ist eine entsprechende Soldatendienstunfähigkeitsklausel in der BU-Versicherung wichtig. Sie sorgt dafür, dass die Bundeswehr-spezifische Dienstunfähigkeit vom Versicherer anerkannt wird und die BU-Rente ausgezahlt wird, auch wenn der Versicherte zivil noch gewisse Tätigkeiten ausüben könnte.
Die Vertragsbedingungen unterscheiden sich erheblich. Manche Versicherer bieten umfangreiche Klauseln für Soldaten und Reservisten, andere lehnen Soldaten als Berufsgruppe ganz ab oder versichern nur zu erhöhten Beiträgen. Auch gefährliche Auslandseinsätze können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Soldaten sollten beim Vertragsabschluss einen Makler einschalten, der auf den öffentlichen Dienst und insbesondere die Bundeswehr spezialisiert ist.
Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.