Schwerbehinderung

Anerkanntes Maß körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung mit GdB von 50 oder mehr.

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn eine Person aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr aufweist. Die Anerkennung erfolgt durch das Versorgungsamt auf Antrag und wird im Schwerbehindertenausweis dokumentiert.

Für Berufsunfähigkeitsversicherungsbezieher kann die Schwerbehinderung relevant sein, da sie oft mit Erkrankungen einhergeht, die auch zur Berufsunfähigkeit führen. Eine Schwerbehinderung allein ist jedoch nicht automatisch eine Berufsunfähigkeit – maßgeblich für die BU sind die konkreten Auswirkungen auf den ausgeübten Beruf, nicht der GdB.

Umgekehrt führt eine BU nicht automatisch zu einer Schwerbehinderung. Beide Systeme sind unabhängig voneinander zu beantragen. Die Schwerbehinderung bringt arbeitsrechtliche Vorteile (Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz) und steuerliche Vergünstigungen (Behindertenpauschbetrag). Die BU-Versicherung sichert hingegen das Einkommen ab. Bei Vorliegen beider Konstellationen können sich die Leistungen ergänzen, ohne dass eine die andere ausschließt.

Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.

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