Die Schweigepflichtentbindung ist die schriftliche Erklärung des Versicherten, mit der er Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Therapeuten und andere medizinische Stellen von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht entbindet, sodass sie dem Versicherer Auskunft über den Gesundheitszustand erteilen dürfen. Sie ist sowohl im Antragsverfahren als auch im Leistungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung erforderlich.
Im Antragsverfahren benötigt der Versicherer die Schweigepflichtentbindung, um Angaben aus Gesundheitsfragen verifizieren oder zusätzliche Informationen einholen zu können. Im Leistungsfall ist sie unverzichtbar, damit der Versicherer den medizinischen Sachverhalt prüfen kann.
Versicherte sollten die Schweigepflichtentbindung mit Bedacht erteilen: Eine pauschale, unbegrenzte Entbindung kann problematisch sein, da der Versicherer Zugang zu allen medizinischen Daten erhält. Moderne Schweigepflichtentbindungen sind meist auf konkrete Behandler, Zeiträume und Zwecke beschränkt. Verbraucherschützer empfehlen, im Leistungsfall die Schweigepflichtentbindung gezielt für die für den konkreten Fall relevanten Stellen zu erteilen, statt einer Generalentbindung zuzustimmen.
In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.