Rürup-BU (Basisrente mit BU)

Berufsunfähigkeitsversicherung als Bestandteil einer Rürup-Rente mit Steuervorteilen.

Die Rürup-BU ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die in eine Basisrente (Rürup-Rente) integriert ist. Sie bietet steuerliche Vorteile, da die Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben weitgehend abzugsfähig sind. Im Jahr 2024 sind bis zu 27.566 Euro (Alleinstehende) bzw. 55.132 Euro (Verheiratete) absetzbar, davon 100 Prozent.

Der steuerliche Vorteil ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler attraktiv, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Die monatliche BU-Rente ist im Leistungsfall jedoch voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung), was den Vorteil teilweise mindert.

Nachteile: Die Rürup-BU ist ein lebenslanger Rentenvertrag und kann nicht kapitalisiert werden. Die BU-Komponente muss mindestens 50 Prozent der Gesamtbeiträge ausmachen, um das Konstrukt steuerlich anerkannt zu erhalten. Bei Tod der versicherten Person entfällt das angesparte Kapital meist (außer es ist eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart). Vor Abschluss sollte ein unabhängiger Steuer- und Versicherungsberater hinzugezogen werden, um die individuelle Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.

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