Die rückwirkende Leistung ist ein zentraler Anspruch des Versicherten in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Da zwischen dem tatsächlichen Eintritt der Berufsunfähigkeit (z.B. Beginn einer schweren Erkrankung) und der formellen Anerkennung durch den Versicherer oft Monate vergehen können, sieht das Versicherungsrecht vor, dass die Rente rückwirkend ab dem Beginn der Berufsunfähigkeit gezahlt wird.
Konkret bedeutet das: Wird beispielsweise im Januar 2025 die Berufsunfähigkeit ärztlich festgestellt, der Antrag im März eingereicht und im September anerkannt, erhält der Versicherte alle ausstehenden Renten nachträglich für die Monate ab Januar in einer einmaligen Nachzahlung. Manche Versicherer leisten zusätzlich Verzugszinsen, sofern die Bearbeitung unangemessen lange gedauert hat.
Wichtig ist die saubere Dokumentation des Krankheitsverlaufs durch ärztliche Atteste, da der Versicherer den genauen Beginn der Berufsunfähigkeit prüft. Vereinbarte Karenzzeiten verkürzen die rückwirkende Leistung entsprechend: Bei sechs Monaten Karenz beginnt die Rentenzahlung erst sechs Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Beim Tarifvergleich sollte auf großzügige rückwirkende Leistung geachtet werden.
Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.