Rückkaufswert

Auszahlungsbetrag bei vorzeitiger Kündigung eines kapitalbildenden Versicherungsvertrags.

Der Rückkaufswert ist der Geldbetrag, den der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung eines kapitalbildenden Versicherungsvertrags vom Versicherer erhält. Er ergibt sich aus dem bis dahin angesparten Deckungskapital, abzüglich noch nicht getilgter Abschlusskosten, Stornoabzüge und anderer Verwaltungskosten.

In einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung (selbstständige BU) gibt es in der Regel keinen Rückkaufswert, da kein Kapital angespart wird – die Beiträge dienen ausschließlich dem Risikoschutz. Anders sieht es aus bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zur Lebens- oder Rentenversicherung: Hier kann nach mehrjähriger Vertragslaufzeit ein Rückkaufswert vorhanden sein.

Wichtig: Insbesondere in den ersten Vertragsjahren ist der Rückkaufswert durch das Verfahren der Zillmerung sehr gering oder sogar null. Wer einen Vertrag früh kündigt, verliert in der Regel den größten Teil der eingezahlten Beiträge. Daher ist eine Kündigung eines BUZ-Vertrags fast nie wirtschaftlich sinnvoll. Vor einer Kündigung sollten Alternativen wie Beitragsfreistellung, Reduzierung der Versicherungssumme oder Stundung geprüft werden.

Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.

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