Rehabilitation, kurz Reha, umfasst alle medizinischen, beruflichen und sozialen Maßnahmen zur Wiederherstellung der körperlichen, psychischen und sozialen Funktionsfähigkeit nach Krankheit oder Unfall. Ziel ist es, die Arbeits- und Berufsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen und eine Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden.
In Deutschland gibt es verschiedene Reha-Träger: Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt medizinische und berufliche Rehabilitation für ihre Versicherten, wenn dies dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit dient (Grundsatz 'Reha vor Rente'). Berufsgenossenschaften übernehmen Reha bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, gesetzliche Krankenkassen bei akuten medizinischen Bedürfnissen.
Für die private BU-Versicherung ist die Reha relevant, weil Versicherer im Leistungsfall oft eine Mitwirkung an Reha-Maßnahmen erwarten (Mitwirkungspflicht). Wer Reha-Maßnahmen ohne triftigen Grund verweigert, kann die Leistung der BU verlieren. Andererseits darf der Versicherer keine unzumutbaren Anforderungen stellen. Bei Streitigkeiten ist anwaltliche Beratung sinnvoll. Manche moderne BU-Tarife bieten zusätzliche Reha-Leistungen oder Boni bei erfolgreicher Reha an.
In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.