Der Raucherstatus ist ein wichtiges Kriterium in der Risikoprüfung mancher Berufsunfähigkeitsversicherungen, insbesondere aber in Lebens- und Risikolebensversicherungen. Manche Versicherer bieten Nichtraucher-Tarife mit deutlich niedrigeren Beiträgen an, während andere keinen expliziten Raucherzuschlag erheben, sondern das Risiko in die Gesamtbeitragskalkulation einrechnen.
In der BU-Versicherung wirkt sich Rauchen vor allem über die erhöhten Risiken für Lungenkrebs, COPD, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und andere Krankheiten aus. Wer raucht, hat ein nachweislich höheres Risiko, im Berufsalltag früher auszufallen. Manche Versicherer fragen explizit nach dem aktuellen Tabakkonsum (Anzahl Zigaretten pro Tag, Konsum in den letzten Jahren).
Wer beim Antrag nicht raucht, sollte den Status auch korrekt angeben – andernfalls droht eine Anzeigepflichtverletzung. Wer mit dem Rauchen aufhört, kann nach einer angemessenen Zeit (z.B. 2 oder 5 Jahre) bei manchen Versicherern in günstigere Tarife wechseln. Generell verbessert ein gesundheitsbewusster Lebensstil die Konditionen erheblich und ist für die langfristige Berufsfähigkeit ohnehin entscheidend.
In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.