Die Psycho-Klausel (auch Psyche-Ausschluss) ist eine in einigen BU-Tarifen enthaltene Klausel, die psychische und psychosomatische Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließt. Da psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Burn-out und Anpassungsstörungen heute mit Abstand die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind (rund 30 bis 35 Prozent aller Fälle), ist eine solche Klausel für Versicherte extrem nachteilig.
Mit einem Psyche-Ausschluss sinkt der praktische Wert einer BU-Versicherung erheblich, da die häufigste BU-Ursache nicht mehr abgedeckt ist. Manche günstige Tarife – insbesondere bei einigen Direktversicherern oder als 'BU light' beworbene Produkte – enthalten diese Klausel. Verbraucher sollten sie unbedingt vermeiden.
In manchen Fällen wird ein Psyche-Ausschluss als individueller Leistungsausschluss bei vorhandener Vorerkrankung vereinbart – das ist eine ganz andere Konstellation und betrifft nur die spezifische Person. Generelle Psycho-Klauseln im Tarifwerk sind dagegen für alle Versicherten dieser Police gültig. Beim Tarifvergleich muss klar unterschieden werden zwischen tarifimmanenten und individuellen Ausschlüssen.
Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.