Die Provision ist die Vergütung, die ein Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvertreter) oder Makler für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages erhält. Sie wird vom jeweiligen Versicherer gezahlt und ist Teil der in den Beitrag einkalkulierten Abschlusskosten.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es zwei Arten von Provisionen: die Abschlussprovision (einmalige Zahlung bei Vertragsabschluss, oft als Vorab-Provision auf die ersten 5 Jahre Beiträge berechnet) und die laufende Bestandsprovision (geringe Zahlung über die gesamte Vertragslaufzeit für die laufende Betreuung). Die Höhe ist gesetzlich auf maximal 2,5 Prozent der gesamten Beitragssumme begrenzt (Lebensversicherungsreformgesetz).
Für den Kunden bedeutet die Provision keine zusätzlichen Kosten – sie ist im Beitrag eingerechnet. Allerdings reduziert sie in den ersten Vertragsjahren die wirtschaftliche Effizienz und erschwert eine vorzeitige Kündigung wirtschaftlich. Wer Provisionen ganz vermeiden möchte, kann auf provisionsfreie Nettotarife über einen Honorarberater zurückgreifen, was bei langer Vertragslaufzeit oft die wirtschaftlich günstigere Lösung ist.
Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.