Prognosezeitraum (6-Monate-Regel)

Zeitraum, für den ärztlich festgestellt werden muss, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich bestehen wird.

Der Prognosezeitraum ist ein entscheidendes Kriterium in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Er gibt an, für welchen Zeitraum ein Arzt prognostizieren muss, dass die versicherte Person ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann, damit der Versicherer die Leistungspflicht anerkennt.

In guten, modernen Tarifen beträgt dieser Prognosezeitraum sechs Monate. Das heißt: Wenn der behandelnde Arzt bescheinigt, dass der Patient voraussichtlich für mindestens sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig sein wird, gilt dies als Berufsunfähigkeit und die Rente wird ausgezahlt (oft rückwirkend ab dem ersten Tag).

In älteren oder schlechteren Tarifen findet man oft einen Prognosezeitraum von drei Jahren ('voraussichtlich dauernd'). Dies ist ein enormer Nachteil für den Versicherten. Es ist für einen Arzt extrem schwierig, heute schon vorherzusagen, dass eine Krankheit über drei Jahre lang zur Berufsunfähigkeit führen wird. Bei einem Zeitraum von nur sechs Monaten ist diese Prognose deutlich sicherer zu stellen. Daher gilt ein verkürzter Prognosezeitraum von sechs Monaten als absolutes Muss für einen hochwertigen Berufsunfähigkeitsschutz.

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