Die Pflegekraft-BU ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für Pflegekräfte – Krankenschwestern, Krankenpfleger, Altenpfleger, Pflegehelfer und ähnliche Berufe. Pflegeberufe sind in der BU-Statistik überdurchschnittlich häufig betroffen: Hohe körperliche Belastung (Heben, Tragen), Schichtarbeit, Stress und psychische Belastung führen zu hohen Ausfallraten.
Versicherer stufen Pflegekräfte daher meist in die teureren Berufsgruppen 4 oder 5 ein. Die Beiträge sind entsprechend höher als bei Bürotätigkeiten. Trotzdem ist eine BU für Pflegekräfte besonders wichtig, da die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfalls erheblich erhöht ist. Häufige BU-Ursachen sind Rückenleiden, Bandscheibenvorfälle, psychische Erschöpfung (Burn-out, Depression) und Infektionen.
Wichtige Klauseln im Vertrag: Infektionsklausel (für berufsbedingte Infektionserkrankungen wie Hepatitis), Verzicht auf abstrakte Verweisung, Anerkennung psychischer Erkrankungen ohne Diskriminierung, AU-Klausel zur Überbrückung. Beim Vertragsabschluss sollte ein Makler hinzugezogen werden, der die Pflegebranche kennt und mehrere Anbieter vergleichen kann. Die Unterschiede in den Beitragshöhen und Bedingungen sind erheblich.
In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.