Patientenakte

Sammlung aller medizinischen Aufzeichnungen über einen Patienten beim behandelnden Arzt.

Die Patientenakte enthält alle medizinischen Aufzeichnungen, die ein Arzt oder eine Klinik über einen Patienten führt: Anamnesen, Diagnosen, Befunde, Therapien, verordnete Medikamente, Operationsberichte, Laborergebnisse und Überweisungen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 630f BGB) und für die Behandlungsdokumentation unverzichtbar.

Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Patientenakte aus zwei Gründen wichtig: Erstens, weil der Versicherte die Gesundheitsfragen vollständig beantworten muss und vorab seine eigenen Aufzeichnungen einsehen sollte, um keine Behandlungen zu vergessen. Zweitens, weil der Versicherer im Antragsprozess oder im Leistungsfall ggf. Auszüge aus der Patientenakte anfordert.

Patienten haben gemäß § 630g BGB das Recht, jederzeit Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen und Kopien anzufordern. Dies sollte vor Antragstellung in jedem Fall geschehen, idealerweise auch bei Fachärzten der letzten 5 bis 10 Jahre. So lassen sich Anzeigepflichtverletzungen und unangenehme Überraschungen vermeiden. Bei Unsicherheiten unterstützt ein erfahrener Versicherungsmakler bei der vollständigen Erfassung.

Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.

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