Versicherungsombudsmann

Unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherern.

Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen privaten Versicherungsnehmern und ihren Versicherern. Er wurde 2001 von der Versicherungswirtschaft gegründet und steht Verbrauchern kostenfrei zur Verfügung. Bei Konflikten in der Berufsunfähigkeitsversicherung – etwa bei Ablehnung der Leistung, Streit über die Höhe der Rente oder bei Anzeigepflichtverletzungen – kann der Ombudsmann eingeschaltet werden.

Das Verfahren ist informell und außergerichtlich. Der Verbraucher reicht eine Beschwerde ein, der Ombudsmann holt eine Stellungnahme des Versicherers ein und gibt eine Empfehlung. Bei Streitwerten bis 10.000 Euro ist die Empfehlung für den Versicherer bindend, bei höheren Beträgen unverbindlich.

Der Ombudsmann ist eine kostengünstige Alternative zum gerichtlichen Verfahren und führt oft zu einvernehmlichen Lösungen. Vor der Anrufung sollte der Verbraucher sich an seinen Versicherer wenden und eine schriftliche Begründung für dessen Position einholen. Bei komplexen rechtlichen Fragen oder hohen Streitwerten ist die zusätzliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt sinnvoll. Adresse und Verfahren sind unter www.versicherungsombudsmann.de zu finden.

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