Nachprüfung

Wiederkehrende Überprüfung des Gesundheitszustands durch den Versicherer im laufenden Leistungsbezug.

Die Nachprüfung ist das Recht des Versicherers, während des laufenden Bezugs einer Berufsunfähigkeitsrente in regelmäßigen Abständen den Gesundheitszustand des Versicherten erneut zu überprüfen. Ziel ist es festzustellen, ob die Berufsunfähigkeit weiterhin vorliegt oder sich der Gesundheitszustand so weit gebessert hat, dass die Leistungspflicht entfällt.

Im Rahmen der Nachprüfung kann der Versicherer aktuelle ärztliche Berichte anfordern, einen Fragebogen zum Gesundheitszustand und zur beruflichen Tätigkeit zusenden, eigene Gutachter beauftragen oder eine ärztliche Untersuchung anordnen. Der Versicherte ist verpflichtet, die geforderten Unterlagen vorzulegen und an Untersuchungen mitzuwirken (Mitwirkungspflicht).

Für die Einstellung der Leistung gelten strenge Voraussetzungen: Der Versicherer muss konkret nachweisen, dass die Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt – beispielsweise weil der Versicherte wieder gesund ist oder eine vergleichbare Berufstätigkeit ausübt (konkrete Verweisung). Bei vorschneller oder unbegründeter Leistungseinstellung sollte unverzüglich Widerspruch eingelegt und ein spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Versicherte sollten Nachprüfungen ernst nehmen, aber nicht panisch reagieren – sie sind Teil des normalen Verfahrens.

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