Leistungsfall

Eintritt des versicherten Ereignisses (Berufsunfähigkeit), das die Auszahlung der Rente auslöst.

Der Leistungsfall in einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eingetreten, wenn die im Vertrag definierten Bedingungen für die Berufsunfähigkeit erfüllt sind. In modernen BU-Verträgen bedeutet das: Die versicherte Person kann ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben.

Um den Leistungsfall offiziell anzumelden, muss der Versicherte einen Leistungsantrag stellen. Hierfür sendet der Versicherer einen umfangreichen Fragebogen, in dem detaillierte Angaben zum Krankheitsverlauf, zur ausgeübten Tätigkeit, zur Krankheitsgeschichte und zu behandelnden Ärzten erforderlich sind. Zusätzlich sind ärztliche Atteste, Klinikberichte und ggf. Gutachten beizufügen.

Der Versicherer prüft anschließend, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Im Schnitt dauert die Prüfung drei bis sechs Monate, in komplizierten Fällen länger. Bei Anerkennung wird die Rente rückwirkend ausgezahlt und der Versicherte ist von der weiteren Beitragspflicht befreit. Bei Ablehnung oder Streitigkeiten kann der Versicherte gegen die Entscheidung vorgehen, idealerweise mit Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts oder Versicherungsberaters.

In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.

Verwandte Begriffe