Leistungseinstellung

Beendigung der BU-Rentenzahlung durch den Versicherer im Nachprüfungsverfahren.

Die Leistungseinstellung ist die Beendigung der laufenden Berufsunfähigkeitsrentenzahlung durch den Versicherer. Sie kann erfolgen, wenn der Versicherer im Rahmen einer Nachprüfung feststellt, dass die Voraussetzungen für die Leistung nicht mehr erfüllt sind. Häufige Gründe sind: gesundheitliche Besserung, Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit (konkrete Verweisung), Wegfall der ursprünglichen Diagnose oder neue Erkenntnisse zum tatsächlichen Krankheitsverlauf.

Für die wirksame Leistungseinstellung gelten strenge Voraussetzungen. Der Versicherer muss konkret nachweisen, dass die ursprüngliche Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt – Mutmaßungen oder pauschale Behauptungen reichen nicht aus. Die Einstellung wirkt nur für die Zukunft; bereits gezahlte Renten können in der Regel nicht zurückgefordert werden, sofern keine Täuschung vorlag.

Wer eine Mitteilung über die Leistungseinstellung erhält, sollte unverzüglich rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Frist für Widerspruch oder Klage: in der Regel drei Monate ab Zugang. Ein Gegengutachten kann die Position stützen. Eine Klage vor dem Landgericht ist oft notwendig, um die Wiederaufnahme der Leistung zu erreichen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Versicherungsvertragsrechtsbaustein deckt die Kosten ab.

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