Ein Leistungsausschluss ist eine vertragliche Vereinbarung, die bestimmte Krankheiten, Verletzungen oder Risiken vom Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung ausnimmt.
Wenn beim Abschluss der Versicherung im Rahmen der Gesundheitsfragen Vorerkrankungen (z.B. eine ausgeheilte Knieverletzung, eine chronische Rückenerkrankung oder psychische Vorbelastungen) angegeben werden müssen, prüft der Versicherer das Risiko. Statt den Antrag komplett abzulehnen, kann er den Vertrag mit einem Leistungsausschluss annehmen. Das bedeutet: Der Kunde ist zwar generell gegen Berufsunfähigkeit abgesichert, aber wenn genau die ausgeschlossene Erkrankung (z.B. Probleme mit dem linken Knie) die Ursache für eine spätere Berufsunfähigkeit ist, zahlt die Versicherung keine Rente. Wird die Person jedoch durch eine andere, nicht ausgeschlossene Krankheit (z.B. Krebs oder ein Unfall) berufsunfähig, leistet der Versicherer ganz normal.
Ein Leistungsausschluss ist oft das 'kleinere Übel' im Vergleich zu einer kompletten Ablehnung. Manche Versicherer bieten auch an, den Ausschluss nach einigen beschwerdefreien Jahren (z.B. nach drei bis fünf Jahren) auf Antrag wieder aufzuheben (sogenannte Überprüfungsklausel). Daher sollte man immer genau prüfen, ob ein Ausschluss dauerhaft ist oder nachträglich gestrichen werden kann.