Der Leistungsantrag ist der formelle Akt, mit dem der Versicherte beim Versicherer die Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente beantragt. Er muss in Schriftform erfolgen, üblicherweise unter Verwendung eines vom Versicherer bereitgestellten Formulars. Inhalt des Antrags sind Angaben zur Person, zur konkreten beruflichen Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit, zur Krankheitsgeschichte sowie eine Schweigepflichtentbindung für Ärzte und Krankenkassen.
Die Vollständigkeit und Genauigkeit des Antrags ist entscheidend. Falsche oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen, Rückfragen oder im schlimmsten Fall zur Ablehnung führen. Es empfiehlt sich, sich vor dem Ausfüllen professionell beraten zu lassen – etwa durch einen Versicherungsmakler, einen Versicherungsberater oder einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht.
Neben dem Formular sind umfangreiche Unterlagen einzureichen: Atteste, Befunde, Gutachten, Tätigkeitsbeschreibung des bisherigen Berufs, ggf. Krankenkassenauszüge. Nach Prüfung gibt der Versicherer entweder eine Anerkennung, eine Ablehnung oder eine sogenannte zeitlich befristete Anerkennung ab. Im Falle einer Ablehnung sollte unverzüglich rechtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.