Lebensstellung

Sozialer Status, Einkommen und Wertschätzung, die mit dem zuletzt ausgeübten Beruf verbunden sind.

Die Lebensstellung ist ein zentraler Begriff im Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung und bestimmt, ob ein Versicherer auf einen anderen Beruf konkret verweisen darf. Die Lebensstellung umfasst das Einkommen, die soziale Wertschätzung, die berufliche Qualifikation, die Verantwortung und die Karrierechancen, die mit dem zuletzt ausgeübten Beruf verbunden waren.

Will der Versicherer im Rahmen der konkreten Verweisung auf eine neue Tätigkeit verweisen, muss diese der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Die Rechtsprechung hat hierzu klare Vorgaben entwickelt: Das neue Einkommen darf in der Regel nicht mehr als 20 Prozent unter dem alten Einkommen liegen, das gesellschaftliche Ansehen muss vergleichbar sein, und die berufliche Qualifikation muss genutzt werden.

Ein Beispiel: Ein erfahrener Anästhesist, der wegen einer Handverletzung nicht mehr operieren kann, könnte zwar als pharmazeutischer Berater arbeiten – das wäre vergleichbar in Lebensstellung und Einkommen. Eine Tätigkeit als medizinischer Schreibkraft würde hingegen die Lebensstellung deutlich senken und ist somit als Verweisungstätigkeit unzulässig. Die Lebensstellung schützt den Versicherten vor sozialem Abstieg im BU-Fall.

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