Kündigung der BU-Versicherung

Beendigung des Vertrags durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer.

Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich möglich, sollte aber gut überlegt sein. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag in der Regel zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode (meist jährlich) ordentlich kündigen, oft mit einer Frist von drei Monaten. Eine Sonderkündigungsmöglichkeit besteht bei Beitragserhöhungen.

Wichtig: Eine Kündigung sollte praktisch nie erfolgen, ohne dass ein neuer, gleichwertiger Vertrag bereits abgeschlossen ist. Die mit dem Alter steigenden Beiträge, mögliche neue Vorerkrankungen und das Risiko der Ablehnung machen einen Neuabschluss oft unmöglich oder deutlich teurer. Wer wirklich aus Kostengründen kürzen muss, sollte stattdessen Alternativen prüfen: Beitragsfreistellung, Reduzierung der Versicherungssumme, Stundung oder Wechsel des Zahlungsmodus.

Der Versicherer kann den Vertrag nur in Ausnahmefällen kündigen – etwa bei Anzeigepflichtverletzungen oder bei dauerhaftem Beitragsverzug. Bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist eine Kündigung durch den Versicherer für die Dauer des Leistungsbezugs ausgeschlossen. Vor jeder Kündigung sollte rechtlicher und versicherungstechnischer Rat eingeholt werden, um die langfristigen Folgen abzuschätzen.

Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.

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