Ein Krankenkassenauszug, auch Patientenquittung oder Versichertendatenauszug, ist eine Aufstellung aller Leistungen, die für einen Versicherten bei seiner gesetzlichen Krankenkasse erfasst wurden. Er enthält in der Regel Angaben zu Arztbesuchen, Diagnosen (oft mit ICD-10-Codes), abgerechneten Leistungen, verordneten Medikamenten und Krankenhausaufenthalten.
Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Krankenkassenauszug ein zentrales Hilfsmittel zur vollständigen Beantwortung der Gesundheitsfragen. Da Versicherte ihre eigene Krankheitsgeschichte oft unvollständig erinnern, hilft der offizielle Auszug, Bagatell-Diagnosen, ambulante Behandlungen oder vergessene Reha-Aufenthalte aufzuspüren. Wer den Auszug vorab einholt, vermeidet das Risiko einer Anzeigepflichtverletzung.
Gesetzlich Versicherte haben gemäß § 305 SGB V das Recht, den Auszug einmal jährlich kostenlos anzufordern. Privatversicherte können ihre Abrechnungen rückwirkend zusammenstellen. Bei der Auswertung sollten alle erfassten Diagnosen mit dem behandelnden Arzt durchgesprochen werden, um den medizinischen Hintergrund klar darstellen zu können. Erfahrene Versicherungsmakler unterstützen bei der Aufbereitung und der korrekten Beantwortung der Antragsfragen.
In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.