Kindernachversicherungsgarantie

Recht zur Erhöhung der BU-Rente bei Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Die Kindernachversicherungsgarantie ist eine Sonderform der Nachversicherungsgarantie, die speziell beim Ereignis der Geburt oder Adoption eines Kindes greift. Der Versicherte erhält das Recht, die monatliche BU-Rente um einen vorab vereinbarten Betrag (z.B. 500 Euro) zu erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.

Dieses Sonderrecht ist besonders wertvoll für junge Familien. Mit der Geburt eines Kindes steigt der finanzielle Absicherungsbedarf erheblich – Mietkosten, Erziehung, Betreuung und langfristige Bildungskosten kommen hinzu. Eine Erhöhung der BU-Rente sichert die Familie gegen den Einkommensverlust ab, falls der Hauptverdiener berufsunfähig wird.

Die Bedingungen unterscheiden sich erheblich zwischen den Tarifen: Maximalalter des Versicherten (oft bis 45 oder 50 Jahre), Höchstrente nach Erhöhung (oft 2.500 oder 3.000 Euro), Ausschluss bei laufender Nichtversicherbarkeit, Frist für die Geltendmachung nach Geburt (meist 6 Monate). Beim Vertragsabschluss sollte die Kindernachversicherungsgarantie geprüft und idealerweise Tarife mit besonders kulanten Bedingungen ausgewählt werden.

Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.

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