Karriereklausel

Klausel zur Berücksichtigung beruflicher Aufstiege bei der Verweisung.

Die Karriereklausel (auch Aufstiegsklausel) ist eine besonders kundenfreundliche Klausel in modernen Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie regelt die Situation, dass der Versicherte im Lauf seiner Karriere in höhere berufliche Positionen aufsteigt – mit höheren Anforderungen, höherem Einkommen und höherem Status. Im Falle einer späteren Berufsunfähigkeit wird der zuletzt erreichte (höhere) Karrierestand als Maßstab herangezogen, nicht eine frühere, niedrigere Position.

Konkretes Beispiel: Ein Berufseinsteiger als Junior-Entwickler wird im Lauf der Jahre zum Teamleiter und schließlich zum CTO eines Unternehmens. Wenn er später aufgrund einer Erkrankung seinen CTO-Posten nicht mehr ausüben kann, wäre er nach der Karriereklausel berufsunfähig – auch wenn er theoretisch noch als einfacher Entwickler arbeiten könnte. Ohne Karriereklausel könnte der Versicherer auf die ursprüngliche Position verweisen.

Die Karriereklausel ist insbesondere für ehrgeizige Berufstätige wichtig, die im Lauf ihres Lebens deutlich aufsteigen wollen. Sie sichert den erworbenen sozialen Status. Beim Tarifvergleich sollte gezielt auf das Vorhandensein und die Reichweite der Karriereklausel geachtet werden. Sie ist ein Qualitätsmerkmal moderner BU-Verträge.

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