Die ICD-10 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, 10. Revision) ist die international gültige, von der Weltgesundheitsorganisation WHO herausgegebene Systematik zur Klassifizierung medizinischer Diagnosen. Jede Krankheit, jede Verletzung und jedes gesundheitsbezogene Problem hat einen eindeutigen Code (z.B. F32 für depressive Episode, M51 für Bandscheibenschäden, E11 für Diabetes mellitus Typ 2).
In Deutschland nutzen Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Versicherer die ICD-10 zur Dokumentation und Abrechnung. Im Krankenkassenauszug oder in Patientenquittungen sind ICD-10-Codes häufig vermerkt. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind diese Codes wichtig, weil Versicherer auf ihrer Basis Vorerkrankungen einschätzen und Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse aussprechen.
Für Antragsteller ist es hilfreich, die ICD-10-Codes der eigenen Diagnosen zu kennen, um Gesundheitsfragen präzise beantworten zu können. Auch im Leistungsfall sind ICD-10-Codes zentrale Bestandteile ärztlicher Atteste. Erfahrene Versicherungsmakler arbeiten routinemäßig mit der Klassifikation, um Anträge optimal vorzubereiten und das Risiko einer Anzeigepflichtverletzung zu minimieren.
Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.