Ein Honorarberater (auch Versicherungsberater genannt) ist ein nach § 34d Gewerbeordnung zugelassener Vermittler, der seine Beratungsleistung ausschließlich gegen ein vom Kunden zu zahlendes Honorar erbringt. Im Gegensatz zum Makler oder Vertreter erhält er keine Provisionen vom Versicherer, was Interessenkonflikte vermeiden soll.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine Honorarberatung wirtschaftlich vorteilhaft sein. Honorarberater haben Zugriff auf provisionsfreie Tarife (sogenannte Nettotarife), die deutlich günstiger sind als die provisionierten Bruttotarife. Bei langen Vertragslaufzeiten von 30 bis 40 Jahren kann die Beitragsersparnis das Honorar bei weitem übersteigen.
Die Beratung umfasst die Bedarfsanalyse, den Tarifvergleich, die Antragsabwicklung und ggf. die Begleitung im Leistungsfall. Das Honorar wird auf Stunden- oder Pauschalbasis berechnet und liegt typischerweise zwischen 500 und 2.000 Euro für die Vermittlung einer BU. Honorarberatung lohnt sich insbesondere für Antragsteller mit höherem Beitrag, längerer Restlaufzeit oder besonderem Beratungsbedarf. Eine Übersicht zugelassener Honorarberater bietet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.