Hobbyrisiken

Risikoreiche Freizeitaktivitäten können Beiträge erhöhen oder Anträge erschweren.

Hobbyrisiken sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein eigenständiger Risikofaktor. Bestimmte Freizeitaktivitäten erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen und damit auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit erheblich. Versicherer fragen daher im Antrag explizit nach risikobehafteten Hobbys.

Typische Hobbyrisiken sind: Tauchen, Bergsteigen, Klettern, Fallschirmspringen, Drachen- und Gleitschirmfliegen, Motorsport (Auto- und Motorradrennen), Pferdesport, Boxen und andere Kampfsportarten, Höhlenforschung, Extremwandern und Wettkampfsegeln. Auch das aktive Ausüben bestimmter Berufssportarten kann relevant sein.

Die Reaktion der Versicherer reicht von keinerlei Einschränkungen über moderate Risikozuschläge (10 bis 30 Prozent) bis zu Leistungsausschlüssen für Schäden aus dem konkreten Hobby. Bei extrem risikoreichen Aktivitäten (z.B. professionellem Wingsuit-Fliegen) kann es zu Ablehnungen kommen. Wer ein Risikohobby ausübt, sollte in der Risikovoranfrage gezielt nach Versicherern suchen, die das jeweilige Hobby ohne übermäßige Aufschläge versichern. Auch bei späterer Aufnahme eines neuen Hobbys ist eine Mitteilung an den Versicherer ratsam.

Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.

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